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Kommunale Wärmeplanung: Welche ALKIS- und Geodaten Sie wirklich brauchen

Die Wärmeplanung scheitert selten an der Planung – sondern an den Daten. Was Anlage 1 WPG verlangt, welche Gebäudedaten aus ALKIS kommen und wie ein Geoportal die Bestandsanalyse trägt.

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Isometrische Karte zur kommunalen Wärmeplanung: Heizzentrale mit Heißwasser- und Rücklauf-Netz, Potenzial-Standorten und nach Nutzungstyp eingefärbten Flächen.

Der Dienstleister ist beauftragt, das Budget steht, der Gemeinderat hat zugestimmt – und trotzdem kommt Ihre Wärmeplanung nicht vom Fleck. Der Grund liegt fast nie in der Planung selbst. Er liegt in den Daten. Genauer: in der Frage, welche Gebäude-, Flurstücks- und Verbrauchsdaten Sie in welcher Form überhaupt beschaffen, zusammenführen und darstellen dürfen. Wer das unterschätzt, plant nicht – der wartet.

Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ist die Zeit dafür abgelaufen: Die erste gesetzliche Frist des Wärmeplanungsgesetzes endet am 30. Juni 2026. [1] Für alle anderen Kommunen läuft die Uhr bis 2028. Höchste Zeit, die Wärmeplanung als das zu begreifen, was sie im Kern ist: eine Geodaten-Aufgabe.

Was das Wärmeplanungsgesetz wirklich verlangt

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Länder, flächendeckend für eine kommunale Wärmeplanung zu sorgen. Die Fristen sind zweistufig nach Gemeindegröße gestaffelt – und sie sind hart. [1]

FristGilt für (Stand 1.1.2024)Rechtsgrundlage
30. Juni 2026Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern§ 4 Abs. 2 WPG
30. Juni 2028Gemeindegebiete mit 100.000 oder weniger Einwohnern§ 4 Abs. 2 WPG

Ein Detail, das in der Praxis oft untergeht: Für kleinere Gemeinden, die ihre Planung mit Bundesförderung erstellen, kann sich die Frist faktisch bis Ende 2026 verschieben, und die Länder dürfen für sehr kleine Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) ein vereinfachtes Verfahren zulassen. [5] An der grundsätzlichen Pflicht ändert das nichts.

Bestandsanalyse und Potenzialanalyse – der datengetriebene Kern

Inhaltlich besteht die Wärmeplanung aus mehreren gesetzlich definierten Schritten. Zwei davon sind reine Datenarbeit:

  • Die Bestandsanalyse nach § 15 WPG erfasst, wie heute geheizt wird – Wärmebedarfe, Energieträger, Gebäude, Infrastruktur. Welche Daten dafür in welcher Form erhoben werden dürfen, regelt Anlage 1 WPG mit elf Themengruppen relevanter Daten. [2] [7]
  • Die Potenzialanalyse nach § 16 WPG ermittelt „quantitativ und räumlich differenziert” die Potenziale für erneuerbare Wärme, unvermeidbare Abwärme und zentrale Wärmespeicherung – unter Berücksichtigung räumlicher, technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Restriktionen. [3]

Schon die Wortwahl des Gesetzes – „räumlich differenziert” – macht deutlich: Ohne Raumbezug keine Wärmeplanung. Und Raumbezug bedeutet in der Verwaltung: Geobasisdaten.

Warum die Wärmeplanung ein Geodaten-Problem ist

Eine Wärmeplanung ist im Kern eine flächendeckende Analyse von Gebäuden, ihrer Nutzung und ihrer Versorgung. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW Halle), das offizielle vom Bund geförderte Unterstützungsangebot, formuliert es klar: Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sind möglichst georeferenziert darzustellen – bis hinunter zu straßenabschnittsbezogenen Kennzahlen wie der Wärmeliniendichte. [8]

Das ist keine kartografische Spielerei. Eine Wärmeplanung, die nur aus Tabellen besteht, lässt sich weder fortschreiben noch in die Bauleitplanung oder ins Wärmenetzgebiet überführen. Der Raumbezug ist die eigentliche Substanz – und genau hier entscheidet sich, ob Ihre Daten etwas taugen oder nicht.

Das Problem dabei: Die nötigen Informationen liegen in völlig verschiedenen Töpfen. Gebäudegeometrien im Liegenschaftskataster, Anlagen im Marktstammdatenregister, Feuerungsanlagen beim Schornsteinfeger, Verbräuche bei den Netzbetreibern, Strukturdaten im Zensus. [7] Sie alle auf eine gemeinsame, gebäudescharfe Geometrie zu bringen, ist die eigentliche Arbeit – und die fängt bei ALKIS an.

Welche ALKIS-Daten konkret gebraucht werden

Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der AdV ist im KWW-Datenkompass ausdrücklich als Datenquelle für Gebäudedaten in der Wärmeplanung benannt – neben Marktstammdatenregister (MaStR), Kehrbuchdaten, Energieversorgungsunternehmen und Zensus. [7] [9]

Die zentrale Rolle spielen die ALKIS-Hausumringe: georeferenzierte Umringpolygone der Gebäudegrundrisse, ein Produkt des Liegenschaftskatasters. Sie beschreiben Form, Lage und Ausdehnung jedes Gebäudes und tragen als Attribute den amtlichen Verwaltungsschlüssel, die Gebäudefunktion und die ALKIS-Objekt-ID. [10]

ALKIS-DatumInhaltFunktion in der Wärmeplanung
Hausumring (Gebäudegrundriss)georeferenziertes Umringpolygon: Form, Lage, Ausdehnunggebäudescharfe Bezugsgeometrie für Wärmekataster und Wärmebedarf
Gebäudefunktionamtliche Klassifizierung (Wohn-/Nichtwohngebäude u.a.)sektorale Zuordnung, beheizt/unbeheizt
Verwaltungs-/Gemeindeschlüsselamtlicher SchlüsselGebietsabgrenzung, Verschneidung mit Statistik
ALKIS-Objekt-IDeindeutige Objektkennungstabiler Join-Schlüssel über alle Datenquellen
Lage / georeferenzierte AdresseAdress- und LagebezugAdressbezug, Aufschlüsselung bei Mehrfamilienhäusern

Was ALKIS nicht liefert, ist genauso wichtig: Heizungstechnik, Energieträger und Verbräuche stammen aus anderen Quellen. [7] ALKIS liefert die Geometrie und die Gebäudeklassifizierung – das Gerüst, an das alles andere angehängt wird. Wer dieses Gerüst sauber hat, hat die halbe Bestandsanalyse erledigt.

Was Anlage 1 WPG gebäudescharf zulässt

Anlage 1 WPG ist beim Gebäudebezug bemerkenswert präzise – und datenschutzbewusst. Sie erlaubt Informationen „zum Gebäude, bei Mehrfamilienhäusern adressbezogen, bei Einfamilienhäusern nur aggregiert” zu Lage, Nutzung, Nutzfläche und Baujahr. [2] Die Logik dahinter zieht sich durch das ganze Gesetz: Je näher ein Datum an eine einzelne Person heranrückt, desto strenger die Auflagen.

Eigentümerdaten und Datenschutz: Wo die roten Linien verlaufen

Die planungsverantwortliche Stelle ist befugt, für Bestands- und Potenzialanalyse Daten zu verarbeiten – das regelt § 10 WPG. Absatz 3 nennt ausdrücklich Liegenschaftskataster, Grundbuch und Gebäuderegister sowie die Statistikämter als zulässige Quellen, und die Befugnis erstreckt sich auf personenbezogene wie nicht-personenbezogene Daten. [1] [11]

Das klingt nach Freibrief, ist aber das Gegenteil. Das WPG bändigt diese Befugnis mit harten Schwellen:

  • Energieverbrauchsdaten dürfen bei Einfamilienhäusern nur aggregiert erhoben werden – das Gesetz nennt als zulässige Methode die Aggregation für mindestens fünf benachbarte Hausnummern (§ 10 Abs. 2 WPG), bei Mehrfamilienhäusern adressbezogen. [2] [1] Maßgeblich ist dabei nicht die Zahl Fünf als Selbstzweck, sondern das übergeordnete Ziel: kein Personenbezug.
  • Schornsteinfeger-Informationen zur Heizungstechnik werden bei Einfamilienhäusern aggregiert (üblicherweise über mehrere Gebäude), bei Mehrfamilien- und Nichtwohngebäuden dürfen sie gebäudescharf vorliegen. [11]
  • Die Potenzialanalyse nach § 16 kommt vollständig ohne personenbezogene Daten aus. [12]

Für die Rechtssicherheit besonders relevant: Wo Sie externe Dienstleister einbinden, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Das KWW verweist hierfür ausdrücklich auf die Muster-Vereinbarung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und stuft den AVV als „besonders herausgehoben” für eine rechtskonforme Datenerhebung ein. [12] Verbrauchsdaten sind zudem möglichst zu pseudonymisieren oder zu anonymisieren.

Kurz gesagt: Eigentümer- und Verbrauchsdaten sind erlaubt, aber an Zweck, Aggregation und Protokoll gebunden. Eine Wärmeplanung, die das nicht von Anfang an in ihrer Datenarchitektur abbildet, produziert ein Datenschutzrisiko statt eines Wärmeplans.

Die ehrliche Bestandsaufnahme: Wo es in den Kommunen klemmt

„Beauftragt” heißt nicht „Daten liegen vor”. Zwischen dem Gemeinderatsbeschluss und einer analysefähigen Datengrundlage liegen die typischen Reibungsverluste kommunaler IT:

  • Ein ALKIS-Auszug ist keine Analysegrundlage. ALKIS wird in der Regel als NAS-Datenstrom geliefert. Bis daraus eine abfragbare, georeferenzierte Gebäudetabelle in einer Geodatenbank wird, ist Aufbereitung nötig – und die wird im Zeitplan fast immer unterschätzt.
  • Heterogene Töpfe ohne gemeinsamen Schlüssel. Schornsteinfegerdaten als Excel-Liste, Netzdaten als CSV, Zensusdaten als Raster, ALKIS als Geometrie. Ohne einen stabilen Join-Schlüssel – die ALKIS-Objekt-ID oder die georeferenzierte Adresse – wird das Zusammenführen zur Handarbeit.
  • Aktualität und Georeferenz. Ein Hausumring, der nicht zur Adresse passt, oder ein Datenbestand, der zwei Jahre alt ist, verfälscht jede Wärmebedarfsrechnung. Datenqualität ist hier kein Komfortthema, sondern Ergebnisqualität.
  • Medienbrüche statt Karte. Wird das Ergebnis am Ende als statisches PDF abgelegt, ist die Fortschreibungspflicht (alle fünf Jahre) ein wiederkehrendes Großprojekt statt eines Knopfdrucks.

Diese Engpässe sind nicht exotisch – sie sind der Normalfall. Und sie haben alle dieselbe Wurzel: fehlende Geodaten-Infrastruktur.

Die Brücke zu GIS und Geoportalen: Warum ALKIS-Integration die halbe Miete ist

Hier wird es interessant für alle, die ohnehin mit Geoportalen, Masterportal oder dem Liegenschaftskataster arbeiten. Die Wärmeplanung verlangt nichts grundlegend Neues – sie verlangt genau die Disziplinen, die ein gutes Geoportal bereits beherrscht.

Das Wärmekataster ist eine Karten- und Auskunftsanwendung

Eine georeferenzierte Bestandsanalyse, gebäudescharf, fortschreibbar, mit sektoraler Auswertung pro Straßenabschnitt – das ist nichts anderes als ein Wärmekataster auf Basis derselben Geodaten-Architektur, die Kommunen für ALKIS-Auskunft, Bebauungspläne oder Leitungsauskunft längst betreiben. Wer ALKIS bereits in einer PostGIS-Datenbank hält und über ein Geoportal auswertbar macht, hat die teuerste Vorarbeit der Wärmeplanung schon geleistet.

Offene Standards sind kein Selbstzweck

Die Wärmeplanung lebt von der Zusammenführung vieler Quellen. Genau dafür existieren die offenen Geo-Standards: WMS und WFS für den Bezug amtlicher Geobasisdaten, das NAS/ALKIS-Format als Eingang ins Liegenschaftskataster, OGC-API-Features für moderne Schnittstellen. Eine Architektur, die auf diesen Standards aufsetzt, kann Netzdaten, Statistik und Kataster in einer Karte verschneiden – ohne proprietäre Insellösung. Das ist dasselbe Prinzip, das XPlanung in der Bauleitplanung verbindlich gemacht hat: offen, interoperabel, herstellerunabhängig.

Datenschutz gehört in die Architektur, nicht ins Nachwort

Die Aggregations- und Anonymisierungspflichten des WPG [1] [12] lassen sich in einem Geoportal sauber abbilden: feingranulare Berechtigungen, eine getrennte Sicht auf öffentliche Stammdaten und geschützte Detaildaten, eine Protokollierung jedes Zugriffs auf personenbezogene Informationen. Wer Eigentümer- und Verbrauchsdaten in einem auditierbaren, rollenbasierten System hält, erfüllt die DSGVO-Vorgaben by design – statt sie hinterher zu reparieren.

Die These dahinter: Wer ALKIS sauber integriert, offene Standards nutzt und Berechtigungen in die Architektur baut, hat die Wärmeplanung technisch zur Hälfte gelöst – bevor der erste Wärmebedarf gerechnet ist.

Fünf konkrete Schritte für Ihre Kommune

Kein „kommt drauf an” – sondern eine klare Reihenfolge:

  1. Datenbedarf aus dem Gesetz ableiten. Gehen Sie die elf Themengruppen der Anlage 1 WPG durch [2] und ordnen Sie jeder Anforderung eine Quelle zu (ALKIS, MaStR, Kehrbuch, EVU, Zensus). Der KWW-Datenkompass ist dafür der richtige Einstieg. [7]
  2. ALKIS- und Geobasisdaten beschaffen – und analysefähig machen. Holen Sie Hausumringe und Gebäudedaten als aktuellen Stand, überführen Sie den NAS-Datenstrom in eine räumliche Datenbank und sichern Sie Georeferenz und Aktualität. Die ALKIS-Objekt-ID wird Ihr Join-Schlüssel. [10]
  3. Datenintegration im Geoportal aufsetzen. Verschneiden Sie die Quellen über offene Standards (WMS/WFS, OGC API) zu einem fortschreibbaren Wärmekataster statt zu einem statischen PDF. Die Darstellung soll georeferenziert sein – das verlangt das Gesetz. [8]
  4. Datenschutz- und Berechtigungskonzept festlegen. Aggregationsschwellen, Pseudonymisierung, Zugriffsprotokollierung und – wo externe Dienstleister beteiligt sind – ein AVV nach Art. 28 DSGVO auf Basis des BfDI-Musters. [12]
  5. Externe Geo-Expertise früh einbinden. Wer ALKIS, Masterportal und Fachverfahrens-Integration aus echten Projekten kennt, bringt den Kontext mit, den ein reines Energieberatungsbüro nicht hat. Die Datengrundlage entscheidet über den Zeitplan – nicht die Klimarechnung.

Fazit: Wärmeplanung ist Geodaten-Arbeit – behandeln Sie sie auch so

Die kommunale Wärmeplanung wird gern als Klimaschutzprojekt verbucht. In der Praxis ist sie zu mehr als der Hälfte ein Geodaten-Projekt: Bestandsanalyse, Georeferenz, Datenintegration, Datenschutz. Das Gesetz schreibt georeferenzierte Daten vor [8], benennt ALKIS als Quelle [7] und zieht klare Datenschutz-Linien [1] – wer das ignoriert, plant am Gesetz vorbei.

Gut vorbereitet sind die Kommunen, die ihre Geodaten ohnehin in einer offenen, integrierten Architektur halten: Für sie ist das Wärmekataster eine weitere Anwendung auf vorhandener Infrastruktur, fortschreibbar per Knopfdruck und mit Datenschutzanforderungen früh im technischen Konzept berücksichtigt.

Die Verlierer sind jene, die die Datengrundlage unterschätzen und erst kurz vor der Frist mit der Beschaffung beginnen – und dann feststellen, dass ein ALKIS-Auszug, drei Excel-Listen und ein PDF-Export keine fortschreibbare Wärmeplanung ergeben.

Die Frist für die großen Städte ist der 30. Juni 2026. Für alle anderen ist 2028 näher, als es klingt. Der richtige Zeitpunkt, die Datengrundlage aufzubauen, ist nicht kurz vor der Abgabe – sondern jetzt.

Quellen